Pfarrgemeinderat

Die Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln beschreibt die Aufgabe des PGR folgendermaßen: "Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist".
Eine wichtige, neue Aufgabe des PGR ist, die Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung eines Pastoralkonzeptes für den Seelsorgebereich.
Interessiert Sie unser Pastoralkonzept? Dann klicken Sie bitte hier.
Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.

Zwölf gewählte Mitglieder (je vier aus jeder Gemeinde) und das Seelsorgeteam (4 Personen) bilden unseren Pfarrgemeinderat. Mit beratender Stimme nimmt ein Mitglied der Verbandsvertretung an den Sitzungen teil.


  gewählte Mitglieder    
   Marc Albrecht  Karl-Heinz Heerwagen      
    Lutz-Detlef Meier  
   Helga Bormacher-Pütz  Barbara Janocha
    Sylvia Saurwein
   Simone Fings  Eva Kohnen
    Anneliese Witze
   Wolfgang Fürst  Florian Kürten     Brigitte Zöll
       
  Seelsorger    
   Pfarrer Peter Beyer    
   Pfarrer Dr. Reiner Nieswandt    
   Gemeindereferent Antonino Rizza
   
   Diakon Karl Heinz Schellenberg    
       
  Vorstand
 
 
 

1. Vorsitzender  

Wolfgang Fürst      


Tel.: 02173 1618857
 

 

2. Vorsitzende   

 Sylvia Saurwein  

                             Lutz-Detlef Meier
 Peter Beyer, Pfarrer
 
 
E-Mail: pgr@rheinkirchen-lev.de    
   


  
  


 Karl-Heinz Heerwagen
 Barbara Janocha
 Eva Kohnen